Die vollständige Honorar-Richtlinie kann hier heruntergeladen werden (Anlagen mit Begriffsklärungen und Beispiel), nachfolgend finden Sie die wichtigsten Regelungen in Kurzform. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu Ihrem Objekt. Vorbemerkung: Diese Honorar-Richtlinie bezieht sich auf die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert (gem. § 194 BauGB) von Immobilien durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten setzt sich zusammen aus:
zu I. 1 Das Basishonorar für die Ausarbeitung, die Erstellung und die Fertigung des Gutachtens beträgt
bei einem Objektwert bis 1 Mio. €:
1 a) Sockelbetrag 2.400,- €
1 b) plus 0,22 % des Objektwerts,
bei einem Objektwert über 1 Mio. €:
1 a) Sockelbetrag 3.500,- €
1 b) plus 0,11 % des Objektwerts.
Dieses Basishonorar wird mit dem Objektfaktor multipliziert,der sich aus der Art des Objekts und des Auftrags ergibt:
1 c) Objektfaktoren
(Einzelfaktoren, Aufzählung nicht abschließend, z.B.):
keine Besonderheiten = 1,0
gemischte Nutzungen i. Obj. mind. 1,1
Wohnungs-/Teileigentum mind. 1,2
Sonderimmobilien mind. 1,4
Erbbaurechte mind. 1,5
besondere Eilbedürftigkeit mind. 1,2
Der Gesamtfaktor ergibt sich durch Multiplikation der Einzelfaktoren.
u I. 2 Das Zeithonorar wird berechnet:
Vereinbarter Büro-Stundensatz (Basis-Stundensatz x Regionalfaktor) multipliziert mit dem Zeitaufwand in Stunden.
Der aus § 7 ZustVBau abgeleitete Basis-Stundensatz beträgt ab Januar 2025 für Bayern: netto 176,- €/h
Er ist noch durch den Regionalfaktor an die jeweilige regionale Gemeinkostenstruktur anzupassen. (s. Anl. 1 Ziff. 6).
zu I.3 Nebenkosten und Umsatzsteuer
Zusätzlich zu den oben genannten Honoraren werden berechnet:
a) Der Auslagenersatz (Nebenkosten, Auslagen u. Aufwendungen),
z.B.(Aufzählung nicht abschließend):
- Reisekostenersatz Fahrtkosten PKW 0,80 €/km sonstige Reisekosten auf Nachweis
- Kopierkosten, Mehrfertigungen
- schwarz/weiß 0,15 €/Seite
- farbig 1,00 €/Seite
- Fotografien 2,00 €/Stück
- Portokosten auf Nachweis
- Kosten, Auslagen, Auskünfte von Ämtern o. Dritten auf Nachweis
b) Die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe des bei Rechnungsstellung gültigen Satzes (derzeit 19 %).
Das Honorar für Leistungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit einem Verkehrswertgutachten stehen, wie z.B.
- Beratungen
- Teilnahme an Abnahmen
- fachliche Stellungnahmen
- Vorabprüfungen (z.B. steuerliche Zwecke)
- Schiedsgutachten
bemisst sich in der Regel als Zeithonorar auf der Basis des Büro-Stundensatzes multipliziert mit einem Faktor, der abhängig ist von der Art und der Besonderheit des Auftrags (Schwierigkeit, erforderliche besondere Kenntnisse o. Qualifikationen, usw.).
Dieser Faktor liegt in der Regel zwischen 1,3 und 3,0 und ist vor Auftragserteilung zu vereinbaren.
öffentlich bestellt und vereidigt
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Mitglied im
LVS Bayern e.V.
gif-Mitglied
Hauptsitz:
Reichenbachstr. 26, D-80469 München
Email: info@daniela-schaper.de
München:
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Bad Aibling:
Tel.: +49 (0)8061 / 93 88 477