Die vollständige Honorar-Richtlinie kann hier heruntergeladen werden (Anlagen mit Begriffsklärungen und Beispiel), nachfolgend finden Sie die wichtigsten Regelungen in Kurzform. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu Ihrem Objekt. Vorbemerkung: Diese Honorar-Richtlinie bezieht sich auf die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert (gem. § 194 BauGB) von Immobilien durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten setzt sich zusammen aus:
zu I. 1.: Das Basishonorar für die Ausarbeitung, die Erstellung und die Fertigung des Gutachtens beträgt:
Bei einem Objektwert bis 1 Mio. EUR:
Bei einem Objektwert über 1 Mio. EUR:
Der Gesamtfaktor ergibt sich durch Multiplikation der Einzelfaktoren.
zu I. 2. Das Zeithonorar wird berechnet:
Vereinbarter Stundensatz (Basis- oder Bürostundensatz) multipliziert mit dem Zeitaufwand in Stunden
zu I. 3. Nebenkosten und Umsatzsteuer
Zusätzlich zu den oben genannten Honoraren werden berechnet:
Das Honorar für Leistungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit einem Verkehrswertgutachten stehen (wie z.B. Beratungen, Teilnahme an Abnahmen, fachliche Stellungnahmen, Vorabprüfungen - z.B. steuerliche Zwecke - und Schiedsgutachten) bemisst sich in der Regel als Zeithonorar auf der Basis des Büro-Stundensatzes multipliziert mit einem Faktor, der abhängig ist von der Art und der Besonderheit des Auftrags (Schwierigkeit, erforderliche besondere Kenntnisse o. Qualifikationen, usw.). Dieser Faktor liegt in der Regel zwischen 1,3 und 3,0 und ist vor Auftragserteilung zu vereinbaren.
öffentlich bestellt und vereidigt
Recognised European Valuer
Mitglied im
LVS Bayern e.V.
gif-Mitglied
Hauptsitz:
Tengstraße 27, 80798 München
Email: info@daniela-schaper.de
München:
Tel.: +49 (0)89 / 60 16 19 0
Bad Aibling:
Tel.: +49 (0)8061 / 93 88 477